Öffnungszeiten

 

Krippenbereich (1-3 jährige)

Kater Leo Gruppe - 15 Kinder -  8 - 12 / 15 / 16 Uhr

 

Elementarbereich (3 Jahre bis Einschulung)

Johnny Mauser Gruppe - 21 Kinder - 8 - 15 / 16 Uhr

Franz von Hahn Gruppe - 21 KInder - 8 - 12 / 15 Uhr

 

Elementarbereich altersübergreifend (2 Jahre bis Einschulung)

Wolke & Waldemar Gruppe je 25 Kinder -  8 - 12 Uhr

 

Sonderöffnungszeiten (Frühdienst) im Elementar- und Krippenbereich

gruppenübergreifend - 7 - 7.30 / 7.30 - 8 Uhr

 

Sonderöffnungszeiten (Spätdienst) im Elementarbereich

gruppenübergreifend - 12 - 12.30 / 12.30 - 13 Uhr

 

Hortbereich

Hortgruppe in der Grundschule Hollern-Twielenfleth (Außenstelle der Kita)

20 Kinder - 1. - 4. Klasse - 12.45 - 17 Uhr (Schulzeit) / 8 - 17 Uhr (Ferienzeit) 
 

Im Sommer schließen wir für 2-3 Wochen innerhalb der niedersächsischen Sommerferien. Hinzu kommt eine Winterpause, die sich an den Weihnachtsferien orientiert und Einzelschließtage zu besonderen Anlässen, wie z.B. Veranstaltungen für das Gesamtteam oder Brückentage. 

 

Die genauen Schließzeiten werden jährlich festgelegt und der Elternschaft frühzeitig mitgeteilt.

 

Bei extremer Wetterlage – Kita Schließung

 

Wenn die Sicherheit der Eltern, Kinder und Kolleginnen auf dem Weg in die Kita durch extreme Witterungs- und Straßenverhältnissen gefährdet ist, schließen wir die Kita.

Je nach Ausmaß der Wetterlage können wir eine Notgruppe aufrechterhalten oder nicht.

In die Notgruppe sollen bitte nur die Kinder gebracht werden, bei denen keine anderweitige Versorgung möglich ist. Wir werden versuchen, die Notbetreuung ab 7 Uhr beginnen zu lassen. Ob uns das gelingt, liegt im Einzelfall am Ausmaß der Wetterlage.

 

Grundsätzlich orientieren wir uns an der Grundschule Hollern-Twielenfleth bzw. an der Entscheidung des Landkreises Stade.

Bitte informieren Sie sich unter der Internetseite des Landkreises über einen möglichen Schulausfall.

http://schulausfall.landkreis-stade.de

 

 

 

 

Betreuungskosten

 

Informationen zur Beitragsfreiheit

- Die Beitragsfreiheit gilt für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, ab Vollendung des dritten Lebensjahres (= 3. Geburtstag) bis zur Einschulung.
- Krippen- und Hortkinder sind von der Beitragsfreiheit ausgenommen!
- Ab dem Monat, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, ist der KiTa-Besuch beitragsfrei.
- Die Beitragsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit (inklusive Sonderöffnungszeiten) von maximal 8 Stunden täglich.
- Die über 8 Stunden hinausgehende Betreuung ist (gemäß der jeweiligen Beitragsregelung oder Beitragssatzung) von den Eltern zu zahlen.
- Die Verpflegungskosten (Essens- und Getränkegeld) sind von Beitragsfreiheit nicht erfasst und sind damit weiterhin von den Eltern zu zahlen.
- Die Beitragsfreiheit ist personenbezogen und wird unabhängig davon gewährt, ob das Kind in einer Krippen-, einer Elementar oder einer     altersübergreifenden Gruppe betreut wird.

 

Betreuungskosten in der Samtgemeinde Lühe

Die Berechnung der Betreuungskosten erfolgt nach der Satzung über die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Lühe und der dazugehörigen Sozialstaffel.

Für den Bereich der Beitragsfestsetzung ist Frau Albers-Schmidt  () bei der Samtgemeinde Lühe zuständig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Samtgemeinde Lühe https://www.luehe.de/kita/

 

 

Mittagessen 

Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Da dieser Beitrag auf einer Jahreskalkulation beruht, werden die Entgelte für Verpflegung in jedem Monat, also auch in den Monaten in denen die Kindertagesstätte aufgrund von Schließzeiten (Bsp.: Sommerferien) geschlossen ist, erhoben.

Wir beziehen unser Essen aus der Qualifizierungsküche Stade des Berufsbildungswerks Cadenberge Stade.

http://www.qualifizierungskueche.de

 

Anmeldung

 

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in der Samtgemeinde Lühe erfolgt ab sofort online über ein Kita-Platz-Programm.

https://www.luehe.de/kita/

 

Bei Interesse an einem Kita- oder Krippenplatz können Sie Ihre Daten und die gewünschte Kindertagesstätte sowie Betreuungszeit im Kita-Portal eingeben.

Die Anmeldung incl. der dafür erforderlichen Unterlagen ist bis zum 31. Januar des Aufnahmejahres vorzunehmen und bezieht sich dann auf das beginnende Kita Jahr (Start 01.08. bzw. 01.09.).

Sofern freie Plätze vorhanden sind, können Kinder auch unterjährig untergebracht werden.

Eine ausführliche Information finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

 

Bei Fragen zu unserer Kindertagesstätte Hollern-Twielenfleth melden Sie sich gerne direkt per Mail in der Kita.