Informationen zur Beitragsfreiheit

  • Die Beitragsfreiheit gilt für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, ab Vollendung des dritten Lebensjahres (= 3. Geburtstag) bis zur Einschulung.
  • Krippen- und Hortkinder sind von der Beitragsfreiheit ausgenommen!
  • Ab dem Monat, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, ist der KiTa-Besuch beitragsfrei.
  • Die Beitragsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit (inklusive Sonderöffnungszeiten) von maximal 8 Stunden täglich.
  • Die über 8 Stunden hinausgehende Betreuung ist (gemäß der jeweiligen Beitragsregelung oder Beitragssatzung) von den Eltern zu zahlen.
  • Die Verpflegungskosten sind von Beitragsfreiheit nicht erfasst und sind damit weiterhin von den Eltern zu zahlen.

Betreuungskosten in der Samtgemeinde Lühe

Die Berechnung der Betreuungskosten erfolgt nach der Satzung über die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Lühe und der dazugehörigen Sozialstaffel.

Für den Bereich der Beitragsfestsetzung ist Frau Albers-Schmidt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bei der Samtgemeinde Lühe zuständig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Samtgemeinde Lühe https://www.luehe.de (Leben & Soziales -> Kinder & Jugend -> Kita)

Mittagessen

Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Da dieser Beitrag auf einer Jahreskalkulation beruht, werden die Entgelte für Verpflegung in jedem Monat, also auch in den Monaten in denen die Kindertagesstätte aufgrund von Schließzeiten (Bsp.: Sommerferien) geschlossen ist, erhoben.

Wir beziehen unser Essen aus der Qualifizierungsküche Stade des Berufsbildungswerks Cadenberge Stade.
http://www.qualifizierungskueche.de